DSGVO Einführung jetzt beginnen

Am 25.5.2018 tritt die neue europäische Datenschutz Grundverordnung DSGVO in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedsstaaten Zeit, ergänzende Regelungen zu verabschieden.

Was viele nicht wissen:

Die DSGVO löst das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz BDSG ab!

Damit werden alle Regelungen und Vereinbarungen (z.B. Einverständniserklärungen, Verschwiegenheitserklärungen der Mitarbeiter, Auftragsdatenverarbeitungsverträge, etc.) möglicherweise ungültig.

Neu ist neben den zukünftig massiv erhöhten Bußgeldern bei Verstößen auch die Einrichtung eines Datenschutzmanagements, welches einem prüfbarem und prozessorientiertem Ansatz eines internen Kontrollsystems entspricht  und einen umfangreichen Aufwand bei der Einrichtung erfordert.

Mit der neuen DSGVO wird auch die Verknüpfung von IT-Sicherheit und Datenschutz hergestellt. Die bisher zu dokumentierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen werden wie bei den IT-Sicherheitsnormen behandelt und einer ständigen Verbesserung nach dem Stand der Technik unterworfen. Daher bietet sich  an, einen Blick auf BSI-Grundschutz, ISO 27001 oder VdS 3473 zu werfen.

Die Auskunftspflichten haben Sich in der Form geändert, dass mit der DSGVO deutlich mehr Informationen geliefert werden sollten und insbesondere auf die Widerspruchsrechte des Kunden explizit hingewiesen werden muss. Davon betroffen sind auch die vielen Datenschutzerklärungen auf Webseiten, bei denen in den meisten Fällen eine Anpassung erfolgen muss.

Denken Sie daran, dass Datenschutzverletzungen oder Sicherheitsvorfälle nicht nur ärgerlich für das Unternehemn und die Betroffenen sind, sondern auch erhebliche Reputationsverluste mit sich führen können. Die Sensibilität der Kunden ist in diesem Bereich sehr hoch.

Um darüber hinaus den entstehenden Risiken (Haftung, Abmahnungen) zu entgehen, sollten Sie jetzt mit der Umsetzung der neuen DSGVO beginnen. Dazu empfehlen wir, Ihre existierenden Datenschutz als Startpunkt zu verwenden und die Anpassungen sowie Erweiterungen abzuleiten. Aus unserer Erfahrung dauert eine Ist-Aufnahme eine gewisse Zeit. Und wenn Sie dann noch ein Managementsystem etablieren wollen, welches sich an existierenden Normen wie die ISO 27001 orientieren soll ist der Zeitraum ausgesprochen kurz.

Welche Lösung für Sie die angemessene ist, finden wir in einem Abstimmungsgespräch heraus.

Haben Sie noch keinen Datenschutz umgesetzt, dann wird es höchste Zeit damit zu beginnen und so schnell wie möglich die nowendigen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen umzusetzen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Identifikation der Risiken und deren Behebung sowie der Etablierung eines Datenschutzmanagements.

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