Informationssicherheit ist Voraussetzung für Datenschutz

Bei der Herstellung der Datenschutzkonformität in einem Unternehmen kommen wir spätestens beim Thema technische und organisatorische Maßnahmen auf das Thema Informationssicherheit zu sprechen.

Und spätestens hier tun sich in den meisten Fällen unterschiedlichste  Abgründe auf. Denn die Rechenschaftspflicht der DSGVO gilt ja auch für den Nachweis der getroffenen Maßnahmen im Bereich Informationssicherheit.

Die Praxis

Erst einmal muss allen erklärt werden, dass es hier ja plötzlich gar nicht mehr nur um die personenbezogenen Daten sondern vielleicht auch die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens geht. Das ist dann manchmal von Vorteil, da aus Unternehmenssicht Geschäftsgeheimnisse doch viel schützenswerter als andere Daten sind?

Naja beim Nachweis wird es dann schwierig. I.d.R. wird bei fast allem Unternehmen sofort auf die IT verwiesen.

Die IT führt dann die im System nach 3 Monaten aufgeführte Pflicht zum Passwortwechsel des 8- stelligen Passwortes auf, dass mindestens aus einem Groß-/Kleinbuchstaben und einem numerischen Zeichen besteht.  Na gut, für wichtige Personen ist diese Zwangswechsel schon mal deaktiviert, weil die sich nicht pausenlos ein neues Passwort ausdenken können.

Natürlich muss sich jeder Benutzer mit Accountnamen und Passwort anmelden. Und der Zugriff ist insbesondere auf Fileservern differenziert. Ok, es gibt auch hier Nutzer, die dürfen auf alles zugreifen. Und darüberhinaus gibt es eine unbekannte Zahl von Systemaccounts mit dem Passwort von vor 5 Jahren, die irgendwo genutzt werden. Und die Admins haben natürlich zwei Accounts, arbeiten aber immer mit dem Sysadmin-Account, weil das viel einfacher ist. Ob man das ein Zugangskonzept nennen und darauf verweisen kann stellen wir in Frage.

Ach ja, die Deaktivierung von Nutzern beim Austritt ist auch geregelt. Aber manchmal erst dann, wenn die Personalabteilung nach zwei Monaten die neue Mitarbeiterliste der IT zur Verfügung gestellt hat.

Und wenn es um vorhandene Richtlinien geht dann wird auch schon mal die in 2006 mit dem Betriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung zur privaten Nutzung von Email und Internet ausgepackt. Damals war der Blackberry noch das Statussymbol.

Lange Rede kurzer Sinn, ohne ein sauberes Informationssicherheitskonzept ist vorprogrammiert, dass Datenschutz nicht erreicht werden kann und ein Unternehmen auch sonst einige offene Flanken hat.

Informationssicherheit mit Datenschutz umsetzen

Deswegen lautet meine Empfehlung grundsätzlich: Organisiert auch die Informationssicherheit sofort mit der Umsetzung des Datenschutzes, denn dann spart man Doppelarbeit und reduziert insgesamt die Risiken.

Der erste Schritt ist die Besetzung der Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten, anschließend erfolgt die Auswahl einer passenden Norm für das Unternehmen.

Keine Sorge, hier muss nicht immer die ISO 270001 nach Lehrbuch umgesetzt werden. Wichtig ist zu identifizieren, welche Bausteine für das Unternehmen passend sind und wie diese praktikabel eingeführt werden können. Es bieten sich aus unserer Sicht insbesondere die VdS 10000 an (Vorgänge VdS 3473). Auch der BSI Grundschutz ist ganz gut verwendbar, wenn man die Behördensicht etwas verlässt.

Voraussetzung ist aber, dass die IT-Abteilung dieses Thema als ihr Eigenes betrachtet und entsprechenden Aufwand in die ungeliebte Dokumentation von Systemen, Anwendungen, Risiken, etc. im passenden Maße akzeptiert.

Übrigens gibt es in der c‘t 6/2019 einen interessanten Artikel zum Thema „Hacking: Wann haften Admins und Dienstleister“, der die bestehende Gefahr des Nichthandelns aufgreift.

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen, diese Themen zu erkennen und mit angemessenem Aufwand in eine praktikable Umsetzung zu überführen.