Verbessern Sie Ihren Datenschutz – Die Aufsichtsbehörden kontrollieren umfangreich
Vermeiden Sie Wettbewerbsnachteile und hohe Bußgelder
In immer mehr Verbrauchermagazinen (Fernsehen und Presse) werden die Kunden über ihre Datenschutzrechte aufgeklärt. Gut informiert wenden Sie sich anschließend an Unternehmen und bitten um Nachweise, Bestätigungen, Löschungen oder weitere Auskünfte. In vielen Fällen sind die Unternehmen hierauf nicht vorbereitet und agieren nach dem Prinzip „Wir tun mit Ihren Daten nur unser Bestes“.
Der Gesetzgeber hat hingegen zuletzt in einer Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in 2009 die Verpflichtungen und Bußgelder für Unternehmen drastisch angezogen. So besteht mittlerweile kaum noch eine legale Möglichkeit, Kunden privat zu bewerben oder ohne entsprechende Vereinbarungen Kundendaten zu erfassen. Auch wenn die Unternehmen hier anders agieren, die Zahl der Bußgelder (z.Zt. für einfache Fälle bis 50 TEUR) ist sprunghaft gestiegen. Ein Grund hierfür ist auch, dass die Meldepflichten für Datenschutzverstösse eingerichtet wurden und immer mehr Betroffene über Presseveröffentlichungen gut informiert sind.
Übrigens werden Unternehmen, die es mit Werbung und Datenschutz nicht so genau nehmen immer häufiger in der virtuellen Welt an den Pranger gestellt. Dies führt in den meisten Fällen zu Umsatzrückgang und Reputationsverlust.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Mit einem initialen Aufwand können Sie das Risiko senken und Ihr Unternehmen gesetzeskonform agieren lassen. So sollten Sie als Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die personenkritische Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten benennen. Wir empfehlen hier unsere Dienste als externen Datenschutzbeauftragten zu wählen, um den Nachteilen einer internen Bestellung zum Datenschutzbeauftragten aus dem Weg zu gehen.
Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch Ihren Bedarf ab und unterstützen Sie. (zu unserem Kontaktformular)