IT-Sicherheitsgesetz betrifft fast alle Firmen! Sind Sie gut aufgestellt?

Am 25. Juni 2015 ist das neue „IT-Sicherheitsgesetz“ (Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme) vom Bundestag beschlossen worden. Zielrichtung des Gesetzes sind insbesondere die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Den Begriff „kritisch“ hat der Gesetzgeber durch diverse Ergänzungen versucht einzugrenzen und vermittelt den Eindruck, dass ein großer Teil der Kleinunternehmen nicht betroffen sind.

Dies ist aber ein Trugschluss, denn mit der Einführung des neuen Gesetzes wurde auch das Telemediengesetz angepasst und dieses findet Anwendungen für fast alle Unternehmungen, die Webseiten gewerblich betreiben!

§13 TMG (Auszug der geänderten Fassung)

Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

  1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen EInrichtungen möglich ist und
  2. diese gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind, gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1  müssen den Stand der Technik berücksichtigen….

Wer glaubt, dass die wirtschaftliche Zumutbarkeit ein Schlupfloch ist irrt, da die zu treffenden Maßnahmen häufig keine hohen Investitionen sondern organisatorische Änderungen erfordern. Schützen Sie sich, bevor Sie ins Visier geraten.

Wir unterstützen Sie hierbei gerne.